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Kfz-Haftpflichtversicherung - Versicherungsschutz und Kosten

In Deutschland besteht für alle Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, Versicherungspflicht. Diese Versicherungspflicht wird durch den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung erfüllt. Bei der Zulassung eines Fahrzeugs muss bei der Zulassungsbehörde ein sogenannter EVB-Code (früher Doppelkarte) vorgelegt werden. Diesen erhält der Fahrzeugbesitzer von einer, der weit über 100 Kfz-Versicherungsgesellschaften. Der EVB-Code gilt als Nachweis darüber, dass für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung besteht und damit die Versicherungspflicht erfüllt ist.

Kontrahierungszwang

So wie es die Pflicht eines jeden Fahrzeugbesitzers ist für sein Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, sobald das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen soll, gibt es für die Kfz-Versicherer die Pflicht, dem Kunden für sein Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung anzubieten. Dies wird auch Kontrahierungszwang genannt. Wer eine Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug abschließen möchte, kann also nicht von einer Versicherungsgesellschaft abgelehnt werden. Dazu gibt es jedoch eine Ausnahme: Wurde dem Kunden bereits einmal seitens der Versicherung der Vertrag gekündigt, muss die Versicherung diesen Kunden nicht noch einmal versichern und kann in diesem Fall auch den gesetzlichen Haftpflichtschutz verweigern. Der Kontrahierungszwang besteht ausschließlich für die Haftpflicht und gilt nicht für die Kaskoversicherung.

Der Versicherungsschutz

Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer und alle mitversicherten Personen, wenn anderen durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeuges ein Schaden entsteht und daraufhin Schadenersatzansprüche gestellt werden. Dabei sind nicht nur während der Fahrt entstandene Schäden versichert, sondern auch Schäden, die beim Ein- und Ausparken, Ein- und Aussteigen sowie beim Be- und Entladen entstehen.

Im Einzelnen schützt die Haftpflichtversicherung:

  • wenn Personen verletzt oder getötet werden,
  • wenn Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen,
  • bei Vermögensschäden,
  • bei Umweltschäden.

Der Haftpflichtschutz besteht auch für Fahrzeuge, die mit dem versicherten Fahrzeug abgeschleppt werden und keinen eigenen Versicherungsschutz haben. So sind Anhänger ohne eigenen Versicherungsschutz über die Haftpflichtversicherung des ziehenden Fahrzeugs versichert.

Die Deckungssummen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird je nach Tarif und Anbieter mit unterschiedlichen Deckungssummen angeboten. Es gibt gesetzliche Mindestdeckungssummen, die jede Haftpflichtversicherung mindestens enthalten muss. Diese betragen derzeit:

  • für Personenschäden insgesamt 7,5 Millionen Euro und maximal 2,5 Millionen Euro pro Person
  • für Sachschäden 1,12 Millionen Euro
  • für Vermögensschäden 50 Millionen Euro

Mallorca-Police

Mietfahrzeuge sind im Ausland häufig mit wesentlich niedrigeren Versicherungssummen haftpflichtversichert. Wenn die Deckungssummen nicht ausreichen, kann dies im Schadenfall für den Mietwagennehmer teuer, manchmal sogar existenzgefährdend werden. Die Mallorca-Police gewährleistet dann die vertraglichen Deckungssummen der Kfz-Versicherung in Deutschland.

Die Versicherungsprämien

Die Höhe des Versicherungsbeitrags für die Kfz-Haftpflichtversicherung orientiert sich immer an einer Vielzahl von verschiedenen Einzelkriterien – den sogenannten Tarifierungsmerkmalen.  Darunter befinden sich diverse Merkmale, die sich von Versicherung zu Versicherung unterscheiden können. Einige Merkmale sind jedoch bei allen Versicherern und in allen Tarifen relevant. Dazu gehört etwa die Höhe der Deckungssummen. Je höher diese gewählt werden, desto höher wird in aller Regel auch die Versicherungsprämie. Ebenso spielen das Fahrzeugalter, die Anzahl sowie das Alter der Fahrer oder auch die jährliche Kilometerfahrleistung eine Rolle.

Ganz entscheidenden Einfluss auf die Beitragshöhe haben jedoch:

  • die Schadenfreiheitsklasse
  • die Typen- und Regionalklassen des Fahrzeugs

Schadenfreiheitsklassen

In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es ein Schadenfreiheitsrabattsystem. Darin werden die schadenfrei gefahrenen Jahre eines Versicherungsnehmers erfasst. Besteht in einem Vertrag beispielsweise die SF5 (Schadenfreiheitsklasse 5) bedeutet dies, der Versicherungsnehmer ist insgesamt 5 Jahre schadenfrei gefahren. Jeder Schadenfreiheitsklasse ist ein bestimmter Beitragssatz zugeordnet (das sind die sogenannten Prozente, mit denen ein Vertrag läuft). Der Beitragssatz ist ein ganz entscheidendes Kriterium für die Höhe des Versicherungsbeitrags.

Im Schadenfreiheitsrabattsystem werden nicht nur die schadenfreien Jahre erfasst, sondern auch die Schadensereignisse. Wurde ein Schaden verursacht, kommt es im Folgejahr des Schadensereignisses zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse und der Versicherungsbeitrag erhöht sich entsprechend.

Tipp:
Die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse nach einem Schaden erfolgt unabhängig von der verursachten Schadenhöhe. Ein Schaden von 100 Euro wird sich daher genauso belastend auf den Vertrag auswirken wie ein teurer Schaden. Bei Bagatellschäden lohnt es sich daher oftmals den Schaden selbst zu tragen und die vorhandene SF-Klasse dadurch zu erhalten.

Das Schadenfreiheitsrabattsystem gibt es nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkaskoversicherung und wird in jedem Versicherungszweig separat geführt. Ein Haftpflichtschaden hat daher ausschließlich Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Entsprechend wirkt sich ein Vollkaskoschaden auch nur in der Vollkaskoversicherung belastend aus. In der Teilkaskoversicherung gibt es kein Schadenfreiheitsrabattsystem.

Ein Schadenfreiheitsrabatt wird bei einem Versicherungswechsel von einer zur anderen Versicherung mitgenommen und bezieht sich immer nur auf einen Vertrag. Wer mehrere Fahrzeuge besitzt, kann daher nicht alle Fahrzeuge gleichzeitig mit einem bestehenden Schadenfreiheitsrabatt versichern. Anders sieht das bei einem Fahrzeugwechsel aus. Wird ein bestehendes Fahrzeug durch ein anderes ersetzt, kann das neue Fahrzeug mit dem bestehenden Schadenfreiheitsrabatt versichert werden.

Sondereinstufungen

Abweichend von den allgemeingültigen Regelungen zur Einstufung von Versicherungsverträgen auf Basis vorhandener Schadenfreiheitsklassen bietet nahezu jedes Versicherungsunternehmen die eine oder andere Sondereinstufung an. Dabei geht es grundsätzlich um die Einstufung in eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse, obwohl tatsächlich noch kein Schadenfreiheitsrabatt vorhanden ist. Solche Sondereinstufungen können je nach Versicherungsunternehmen in folgenden Fällen angeboten werden:

  • Wenn ein Zweitfahrzeug versichert wird.
  • Für Fahranfänger, wenn die Eltern beim Unternehmen versichert sind.
  • Wenn der Ehepartner beim Unternehmen versichert ist.
  • Für Fahranfänger, wenn sie ein Fahrsicherheitstraining absolviert haben

Bei einem späteren Versicherungswechsel wird eine Sondereinstufung nicht von der Nachversicherung übernommen und entfällt damit für den Versicherungsnehmer.

Regionalklassen

Neben dem Schadenfreiheitsrabatt sind die Regional- und Typenklassen von entscheidender Bedeutung für die Prämienhöhe in der Kfz-Versicherung. Regionalklassen werden für alle Versicherungszweige, also für die Haftpflicht-, die Teilkasko- und die Vollkasko separat festgelegt. Dazu wird jeder Zulassungsbezirk in eine Regionalklasse eingeordnet. Ausschlaggebend sind die sogenannten Schadenindexwerte, die die Schadenhäufigkeit im jeweiligen Zulassungsbezirk erfassen. Diese werden jedes Jahr zum 1. Oktober durch einen unabhängigen Treuhänder ermittelt.
Für die Zuordnung in eine Regionalklasse ist das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges maßgeblich, denn dieses richtet sich nach dem Bezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. Die Regionalklassen können sich bei den einzelnen Versicherungsunternehmen in ihrer Bezeichnung durchaus unterscheiden. In der Regel basiert die Regionalklasse trotz abweichender Bezeichnung immer auf demselben Schadenbedarfsindexwert.
Typenklassen
Personenkraftwagen werden nach Hersteller und Typ, entsprechend der Eintragungen im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, als Fahrzeugtyp erfasst. Auf dieser Grundlage werden durch Untersuchung der Schadenhäufigkeit und der Schadenhöhe die sogenannten Schadenbedarfsindexwerte bestimmt. Anhand dieser Indexwerte wird jeder Fahrzeugtyp, für jede Versicherungsart getrennt, in eine Typklasse eingestuft. Genau wie die Regionalklassen werden auch die Typenklassen einmal im Jahr, jeweils zum 1. Oktober von unabhängigen Treuhändern ermittelt und sind ebenso wie die Regionalklassen beitragsrelevant.

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