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Autounfall – wie verhalte ich mich richtig?

Laut den Straßenverkehrsunfallstatistiken Deutschland 2023 wurden insgesamt 2.722.000 Verkehrsunfälle gemeldet. Diese Zahl bezieht sich auf das Jahr 2023 und beinhaltet alle Arten von Verkehrsunfällen, die auf deutschen Straßen stattgefunden haben. Dies ist  im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg von 3,4%. arstellt. Dies bedeutet, dass es im Jahr 2023 mehr Verkehrsunfälle gab als im Jahr 2022. Die meisten Verkehrsunfälle, die in der Statistik erfasst wurden, waren sogenannte "leichte Unfälle", bei denen keine oder nur geringe Sachschäden entstanden sind. Diese machten etwa 2.300.000 Fälle aus, während es bei rund 400.000 Unfällen zu Personenschäden kam.  Insgesamt gab es im Jahr 2023 3.200 Verkehrstote und 396.000 Verletzte im Straßenverkehr. Diese Zahlen sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Bei der Analyse der Unfallursachen zeigt sich, dass menschliches Fehlverhalten nach wie vor die Hauptursache für Verkehrsunfälle ist. Ablenkung, überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol- und Drogenkonsum sowie Fehleinschätzungen beim Abbiegen oder Überholen sind die häufigsten Gründe für Unfälle. Daher ist es von großer Bedeutung, dass Verkehrsteilnehmer sich ihrer Verantwortung bewusst sind und sich an die Verkehrsregeln halten.

 

Erfahren Sie hier, wie Sie sich nach einem Verkehrsunfall richtig verhalten:

 

Absichern der Unfallstelle

Eine Unfallstelle an einer unübersichtlichen Stelle birgt das Risiko von Folgeunfällen. Damit Ihnen und anderen Verkehrsteilnehmern nichts geschieht, sollte die Unfallstelle abgesichert werden. Ziehen Sie und ggf. Ihre Passagiere zunächst eine Warnweste an, die nach den gesetzlichen Bestimmungen im Fahrzeug vorhanden sein muss. Die Warnweste macht andere Verkehrsteilnehmer auf Sie aufmerksam, wenn Sie sich außerhalb des Fahrzeugs befinden.

Durch das Einschalten der Warnblinkanlage und das Aufstellen des Warndreiecks informieren Sie andere Verkehrsteilnehmer über den Unfall. In städtischen Gebieten wird das Warndreieck in einem Abstand von mindestens 50 Metern von der Unfallstelle aufgestellt. Auf Landstraßen sollte ein Abstand von 100 Metern und auf Autobahnen sogar von 150 bis 400 Metern eingehalten werden.  

Platziert werden sollte das Warndreieck immer möglichst sichtbar, weshalb Sie an unübersichtlichen Kurven oder Hügeln lieber ein paar Meter mehr einkalkulieren sollten. Stellen Sie das Warndreieck direkt am Fahrbahnrand oder am Rand des Standstreifens auf, damit es gut sichtbar ist. Wird eine Unfallstelle nicht ordnungsgemäß abgesichert, kann dies mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden. Entstehen Folgeunfälle mit Personenschaden, kommt auch ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht. Im Übrigen wird auch das Fehlen der Warnweste im Fahrzeug mit einem Bußgeld bestraft.

 

Erste Hilfe leisten

In Deutschland gilt als gesetzliche Pflicht, nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden Erste Hilfe zu leisten. Selbst bei vermeintlich harmlosen Verkehrsunfällen sollten Sie klären, ob sich jemand verletzt hat. Die eigenständige Ausführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen haben Sie deshalb vor Beginn Ihrer Fahrausbildung in einem Kurs erlernt. Liegt dieser Kurs bereits viele Jahre zurück, empfehlen sich Auffrischungskurse.

Zur Ersten Hilfe gehört es aber auch schon, über die Telefonnummer 112 den Notruf zu verständigen. Generell gilt, dass Ersthelfer nicht befürchten müssen, für mögliche Fehler bei der Ersten Hilfe oder Folgeschäden in Haftung genommen zu werden. Wichtig ist, dass überhaupt Erste Hilfe geleistet wird. Geschieht dies nicht, zählt dies als Straftat der unterlassenen Hilfeleistung, was mit einer Geld- oder auch Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Ebenfalls wichtig ist aber auch, dass niemand sein eigenes Leben gefährden muss, um bei anderen Erste Hilfe zu leisten. In diesen Fällen muss die Hilfeleistung den Einsatzkräften überlassen werden.

 

Polizei rufen – ja oder nein?

Generell wird das Rufen der Polizei empfohlen, wenn sich bei einem Verkehrsunfall Personen verletzt haben oder ein hoher Sachschaden entstanden ist. Die Polizei sollte aber auch dann verständigt werden, wenn

  • ein Unfallbeteiligter Fahrerflucht begeht,
  • Sie den Eindruck haben, dass ein Unfallbeteiligter unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht,
  • sich Unfallbeteiligte nicht einigen können,
  • bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug kein Versicherungsnachweis vorgelegt werden kann,
  • Sie einen Verkehrsunfall mit einem Mietwagen hatten,
  • Sie beim Ein- oder Ausparken ein Fahrzeug beschädigt haben und weder Fahrer noch Halter auffinden können. Wichtig: Wird in diesem Fall die Polizei nicht benachrichtigt, könnten Sie wegen Fahrerflucht angezeigt werden.

Bei Bagatellunfällen ist das Rufen der Polizei nicht unbedingt notwendig. Wenn es sich bei dem entstandenen Schaden um ein paar Schrammen oder Kratzer im Blech handelt, muss die Polizeibehörde nicht zwingend den Unfall aufnehmen. Wichtig ist es aber, dass Sie den Schaden selbst dokumentieren, damit Sie später bei der Abwicklung mit der Kfz-Versicherung geeignete Nachweise erbringen können.

 

Dokumentation eines Verkehrsunfalls

Bei umfangreicheren Verkehrsunfällen mit Personen- und Sachschäden sollte die Polizei hinzugezogen werden, die den Unfall aufnimmt und sich zusätzlich auch um Zeugenaussagen bemüht. Für die Abwicklung von Schäden mit Kfz-Versicherungen ist ein ausgefüllter Unfallbericht notwendig. Zur Dokumentation eines Unfalls zählen des Weiteren aussagekräftige Fotos.

Nachvollziehbar dokumentieren können Sie einen Verkehrsunfall wie folgt:

  • Fotos
    Machen Sie selbst Fotos vom Unfallort, wofür Sie auch Ihr Smartphone benutzen können. Falls Sie kein Mobiltelefon haben, sollten Sie eine kleine Digitalkamera und einen Zollstock im Fahrzeug aufbewahren. Fotografieren Sie den Schaden an Ihrem Fahrzeug und den Schaden des Unfallgegners. Mit dem Zollstock können Sie auf den Fotos einen Maßstab darstellen. Machen Sie auch aus verschiedenen Perspektiven Fotos vom Unfallort inklusive Bremsspuren, Schleuderspuren, Schnee und Verkehrsschildern. Entscheidend kann später bei Rekonstruktion für die Schadensabwicklung auch sein, wie die Fahrzeuge nach dem Unfall endgültig zum Stehen gekommen sind.

  • Unfallbericht
    Erstellen Sie einen Unfallbericht als Beweis für die Klärung des Unfallhergangs und damit für die Schadensregulierung. Der Bericht muss so verfasst werden, dass der Unfall rekonstruiert werden kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Polizei nicht hinzu gerufen wurde. Der Unfallbericht sollte folgende Informationen enthalten:
    • Namen und Anschriften von allen Unfallbeteiligten
    • Ort, Datum und Zeit des Verkehrsunfalls
    • Informationen zu den verunfallten Fahrzeugen
    • Beschreibung des Unfallhergangs
    • Angabe der aktuell bekannten Schäden
    • Skizze von der Unfallstelle
    • Versicherungsdaten von allen Unfallbeteiligten
    • Namen und Anschriften von potenziellen Zeugen
    • Unterschriften von allen Unfallbeteiligten als Bestätigung der Richtigkeit angegebener Daten (beinhaltet also kein Schuldeingeständnis)

Nach einem Verkehrsunfall sind alle Unfallbeteiligten verpflichtet, ihre Personalien anzugeben. Geschieht dies nicht oder werden falsche Angaben gemacht, kann dies als Fahrerflucht gewertet werden. Entfernt sich jemand unerlaubt vom Unfallort, so kann über die Telefonnummer 0800 2502600 unter Angabe des jeweiligen Kennzeichens der Zentralruf der Autoversicherer die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ermittelt werden.

Von dem Unfallbericht sollte jeder Beteiligte eine unterschriebene Ausfertigung erhalten, damit dieser gemeinsam mit den Fotos zur Schadensregulierung bei der Autoversicherung eingereicht werden kann. Die Klärung der Schuldfrage gehört nicht in einen Unfallbericht, weshalb auf Mutmaßungen oder Wertungen verzichtet werden sollte. Nach Erstellung des Unfallberichtes sollte auch bei kleineren Schäden unmittelbar die eigene Kfz-Versicherung informiert werden.

 

Räumen der Unfallstelle

Bei Bagatellschäden kann die Unfallstelle nach Schadensdokumentation und Austausch der Personalien zügig geräumt werden. Wird der Folgeverkehr unnötig lange aufgehalten, kann auch hier ein Bußgeld drohen. Achten Sie darauf, dass die Fahrbahn sauber verlassen wird und keine Splitter, Flüssigkeiten oder Kunststoffteile andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Bei Unfällen mit Personenschäden oder hohen Sachschäden darf die Unfallstelle nicht verändert werden, bis die Polizei den Unfallhergang aufgenommen und die Unfallstelle freigegeben hat.

 

Verkehrsunfall auf der Autobahn

Als besonders riskant gelten Unfälle auf der Autobahn, was mit den hohen Geschwindigkeiten in Verbindung steht. Generell gelten die Verhaltensregeln für Unfallbeteiligte auch bei Unfällen auf der Autobahn, wobei hier jedoch mit höheren Gefährdungen gerechnet werden muss.

Deshalb sollten Sie in diesem Fall nach folgender Reihenfolge vorgehen:

  1. Falls es möglich ist, bringen Sie Ihr Fahrzeug auf dem rechten Standstreifen zum Stehen.
  2. Ziehen Sie und Ihre Passagiere eine Warnweste über und stellen den Warnblinker an.
  3. Retten Sie sich aus der Gefahrenzone: Falls Sie es mit Ihrem Fahrzeug nicht mehr auf den Standstreifen geschafft haben, sollten Sie in einem geeigneten Moment das Fahrzeug auf der dem Verkehr abgewandten Seite verlassen. Versuchen Sie nicht, die Fahrbahn zu überqueren, sondern bringen sich hinter der Leitplanke in Sicherheit und warten auf die Polizei, Pannenhilfe oder die Rettungskräfte. Bei Unfällen mit Gefahrgut-Transporten sollten Sie sich mindestens 60 Meter von der Unfallstelle entfernen und sich an die Anweisung der entsprechend geschulten Einsatzkräften halten.
  4. Sichern Sie die Unfallstelle mit dem Warndreieck in einer Entfernung zwischen 150 bis 400 Metern. Laufen Sie dabei hinter der Leitplanke entlang.
  5. Rufen Sie bei Personenschäden den Notruf unter 112 und leisten - wenn möglich - Erste Hilfe. Wenn Sie den Notruf wählen, sollten Sie die Einsatzkräfte über den genauen Unfallort, den Unfallhergang, die Anzahl der Verletzten und den Schweregrad der Verletzungen informieren können.
  6. Tauschen Sie die Daten mit allen Unfallbeteiligten aus.
  7. Dokumentieren Sie den Unfallhergang.

So verhalten Sie sich bei einem Unfall auf der Autobahn richtig
Auch wenn Sie nicht selbst in einen Verkehrsunfall auf der Autobahn verwickelt sind, gibt es wichtige Verhaltensregeln. Sie müssen darauf achten, durch Ihr eigenes Fahrverhalten keinen weiteren Unfall zu verursachen und gleichzeitig den Rettungskräften ermöglichen, den Unfallort zu erreichen.  Wenn Sie einen Unfall auf der Autobahn wahrnehmen, sollten Sie

  1. Ihre Geschwindigkeit reduzieren,
  2. die Warnblinkanlage einschalten,
  3. vorsichtig und vorausschauend fahren,
  4. eine Rettungsgasse bilden.

Auf der Autobahn wird die Rettungsgasse unabhängig von der Anzahl der Fahrspuren immer zwischen der am weitesten links gelegenen Spur und der rechts daneben liegenden Spur gebildet.

 

Verkehrsunfall im Ausland

Bei einem Verkehrsunfall im Ausland gibt es häufig die Problematik von Verständigungsschwierigkeiten. Auch ausländische Versicherungsgesellschaften agieren anders, weshalb Sie sich schon vor der Reise über die Gegebenheiten Ihres Reiseziels vertraut machen sollten. Insbesondere die Verkehrsregeln sollten Sie beherrschen, was beispielsweise Linksverkehr, Vorfahrtsregeln oder Geschwindigkeitsbegrenzungen betrifft.

Schon vor der Reise sollten Sie sich darum kümmern, folgende Dokumente mit sich zu führen:

  1. Grüne Versicherungskarte von Ihrer Versicherung
    Sie dient als Nachweis für das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Zwar ist die grüne Karte nicht mehr zwingend überall vorgeschrieben, kann aber wichtige Informationen wie Versicherungsnummern und Kontaktdaten bereithalten. In der Türkei und in anderen osteuropäischen Ländern muss die grüne Karte mitgeführt werden.

  2. Internationaler Unfallbericht
    Diesen gib es als Vordruck, der vorsichtshalber zu den Reiseunterlagen gepackt wird. Der internationale Unfallbericht kann in mehreren Sprachen verfasst werden.

  3. Mallorca-Police
    Als Bestandteil der Kfz-Haftpflichtversicherung dient sie der Absicherung von höheren Deckungssummen im Ausland. Ausländische Versicherungen zahlen oft geringere Beträge aus als hiesige Gesellschaften. Die Mallorca-Police gilt für die Türkei und EU-Länder. Für andere Länder bedarf es einer Traveller Police, die höhere Haftpflichtschäden absichert, aber keine Kaskoschäden.

Verhaltensweise bei einem Verkehrsunfall im Ausland

Grundsätzlich wird im Ausland bei einem Unfall das gleiche Vorgehen empfohlen wie in Deutschland. Auch hier gilt:

  1. Ziehen Sie eine Warnweste an.
  2. Schalten Sie die Warnblinkanlage an.
  3. Stellen Sie das Warndreieck auf.
  4. Wählen Sie bei Personenschäden den Notruf. Die Notrufnummer 112 gilt in ganz Europa. In den USA erreichen Sie den Notruf unter der Nummer 911.
  5. Leisten Sie Erste Hilfe bei Personenschäden.
  6. Rufen Sie die Polizei in osteuropäischen Ländern auch bei Bagatellschäden, während in anderen Ländern die Polizei nur bei Unfällen mit Personenschäden gerufen werden muss. Bei einem Unfall mit einem Mietfahrzeug muss immer die Polizei benachrichtigt werden. Gleiches gilt bei Uneinigkeit oder Fahrerflucht.
  7. Erstellen Sie eine Unfalldokumentation mit Fotos.
  8. Füllen Sie den internationalen Unfallbericht aus und lassen ihn unterschreiben. Wichtig: Unterschreiben Sie kein Dokument in einer fremden Sprache, das Sie nicht verstehen!

Wurden Sie bei dem Unfall selbst verletzt, sollten Sie schnellstmöglich einen Arzt konsultieren und sich ein Attest ausstellen lassen. Informieren Sie Ihre Kfz-Versicherung. Sollten Sie mit einem Mietwagen in einen Unfall verwickelt worden sein, benachrichtigen Sie die Mietwagenfirma.

Regulierung von Schäden bei einem Unfall im Ausland

Bei im Ausland selbst verursachten Unfallschäden übernimmt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden des Unfallgegners. Eine Vollkaskoversicherung übernimmt die Schäden am eigenen Fahrzeug unabhängig von der Frage der Schuld. Trägt der Unfallgegner die Schuld am Unfall, muss sich seine Versicherung bei Ihnen melden. In der Regel erfolgt dies durch einen Schadenregulierungsbeauftragten, den alle europäischen Versicherungsgesellschaften beschäftigen. Der zuständige Regulierungsbeauftragte kann über den Zentralruf der Autoversicherer unter der Rufnummer 0800 250 2600 (Inland) oder +49 40300 330300 (Ausland) erfragt werden.

Hat sich der Verkehrsunfall in einem Land außerhalb der EU ereignet, sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Der Anwalt oder aber der Bürgerservice des Auswärtigen Amts kann bei bürokratischen Hürden mit dem Ausland helfen. Innerhalb von drei Monaten nach dem Unfall besteht auch die Möglichkeit, die VOH – deutsche Verkehrsopferhilfe zu kontaktieren. Die VOH hilft weiter, wenn das gegnerische Unfallfahrzeug nicht ermittelt werden kann, der Unfallgegner geflüchtet oder nicht bereit ist, den Schaden zu regulieren.

 

Das richtige Verhalten bei einem Wildunfall

Ein Autounfall mit einem Reh, Hirsch oder Wildschwein kann sowohl für das Tier als auch für Fahrer und Fahrzeug verheerende Folgen haben. Der normale Bremsweg entspricht bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h etwa 55 Meter. Springt ein Wildtier plötzlich auf die Straße, kann eine Kollision kaum vermieden werden. Wenn zum Beispiel ein Hirsch auf ein 60 km/h fahrendes Fahrzeug aufprallt, entspricht dies dem Gewicht eines ausgewachsenen Elefanten – also etwa 5 Tonnen Wucht.

Von einem Wildunfall wird gesprochen, wenn am Auto ein Schaden durch den Aufprall mit einem Tier oder durch ein Ausweichmanöver wegen einem Tier entstanden ist. Bei einem Wildunfall muss es sich um Haarwild handeln, also beispielsweise Rotwild, Schwarzwild, Damwild, Rehwild, Luchse oder Füchse. Unfälle mit Federwild wie Fasanen oder mit Nutztieren wie Kühen zählen nicht zu den Wildunfällen.

Wildunfall vermeiden
Prävention ist immer besser als der Schaden, weshalb bei der Vermeidung von Wildunfällen auf folgende Faktoren geachtet werden sollte:

  • Wildunfälle ereignen sich insbesondere in den frühen Morgen- und Abendstunden bei schlechten Lichtverhältnissen, da die Tiere dann besonders aktiv sind und Straßen überqueren. Gefährlich ist es nach der Uhrumstellung auf Sommerzeit, die im Berufsverkehr mit der Dämmerung einhergeht. In den Monaten Juli bis August und September bis Januar befinden sich viele Wildtiere in der Brunft und verhalten sich unkontrolliert.
  • Im Bereich von Straßen, deren Ränder mit Futterpflanzen bewachsen sind, ist die Gefahr eines Wildunfalls besonders hoch. Wildtiere werden nach ihrer winterlichen Fastenzeit an die bewachsenen Straßenränder gelockt, da sie auf der Suche nach Futter sind.
  • Auf Land- und Waldstraßen sollte immer mit Wildwechsel gerechnet werden, was häufig durch entsprechende Schilder gekennzeichnet wird. Hier sollte die Geschwindigkeit angepasst und vorausschauend gefahren werden.

Weiterfahren, bremsen oder ausweichen?
Taucht ein Wildtier am Straßenrand auf, sollte die Geschwindigkeit gesenkt und dafür die Bremsbereitschaft erhöht werden. Halten Sie ausreichend Abstand zum Vordermann ein. Schalten Sie Ihr Abblendlicht ein, aber kein Fernlicht. Fernlicht blendet die Tiere und macht sie orientierungslos. Dafür sollten Sie hupen, was häufig effektiver ist. In Situationen mit kleinen Tieren wie Igeln oder Hasen sollten Sie Vollbremsungen vermeiden. Hier gilt das Prinzip der Verkehrssicherheit vor dem Schicksal des kleinen Tieres. Verursachen Sie durch eine plötzliche Bremsung einen Auffahrunfall, handeln Sie nach dem Gesetz fahrlässig und werden mit einer Teilschuld belegt. Wenn Sie einen Wildunfall nicht mehr verhindern können, halten Sie das Lenkrad fest in der Hand und versuchen, den natürlichen Ausweichreflex zu unterdrücken. Ausweichmanöver führen häufig zu noch größeren Schäden durch das Abkommen von der Fahrbahn, das Fahren in den Gegenverkehr oder durch die Kollision mit einem Baum. Darüber hinaus verlieren Sie Ihren Versicherungsanspruch aus der Teilkasko-Versicherung, wenn Sie einem Wildtier auf der Straße ausweichen und es deshalb zu einem Schaden kommt.

Ablauf nach einem Wildunfall
Auch wenn es Ihnen schwer fällt, sollten Sie nach einem Wildunfall Ruhe bewahren. Sichern Sie die Unfallstelle wie folgt ab:

  1. Schalten Sie Ihren Warnblinker ein.
  2. Ziehen Sie eine Warnweste an.
  3. Stellen Sie das Warndreieck auf.
  4. Dokumentieren Sie den Unfall und den Schaden.

Ein Wildschaden sollte sofort der Polizei und dem Wildhüter bzw. Jagdpächter gemeldet werden. Auch dann, wenn das Tier noch weitergelaufen ist und nicht mehr gefunden werden kann, hat eine Meldung zu erfolgen. Berühren Sie verletzte Tiere nicht, da diese in ihrer Angst oft aggressiv reagieren. Verendete Tiere dürfen Sie nicht mitnehmen, da Sie sonst wegen Wilderei angezeigt werden könnten. Sie müssen den Wildunfall auch melden, um nicht gegen das Tierschutzgesetz zu verstoßen oder wegen Fahrerflucht belangt zu werden.  Nur bei einer ordnungsgemäßen Schadenmeldung haben Sie auch Anspruch auf Versicherungsleistungen.
Ein Sachverständigengutachter wird den durch das Tier verursachten Schaden ermitteln. Hierfür sollten Sie aussagekräftige Fotos bereithalten, die Spuren des Wildunfalls wie Fell, Haare oder Blut vorweisen. Wildhüter oder Jagdpächter können Ihnen eine Wildunfallbescheinigung ausstellen, die Sie dann Ihrer Versicherung als Nachweis zukommen lassen.

  • Teilkaskoversicherung beim Wildunfall
    Ist ein Wildschaden nachweislich durch das Wildtier entstanden, reguliert die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Schäden, die durch ein Ausweichmanöver entstanden sind, werden hingegen nicht übernommen. Ausnahmen werden nur gemacht, wenn bei dem Wildunfall besonders große Tiere wie Hirsche verwickelt waren.
    Die Teilkaskoversicherung übernimmt Wildunfälle mit lebendigen Wildtieren und sich bewegenden Fahrzeugen. Wird ein bereits totes Tier angefahren, besteht bei einem Blechschaden hingegen kein Versicherungsanspruch. Gleiches gilt, wenn ein Wildtier ein parkendes Auto rammt.
    Lassen Sie sich nach einem Wildunfall eine Wildunfallbescheinigung vom Jagdpächter ausstellen oder schriftlich von Zeugen bestätigen. Rennt das Tier nämlich nach dem Unfall weg, sieht die Beweislast schwierig aus. Teilkaskoversicherungen leisten nur bei Haarwild, also nicht bei Unfällen mit Federwild, Nutztieren oder Haustieren. In diesen Fällen haften Tierbesitzer oder dessen Haftpflichtversicherungen.

  • Vollkaskoversicherung beim Wildunfall
    Die Vollkaskoversicherung bietet den umfassendsten Schutz bei Wildunfällen. Sie leistet auch bei selbst verschuldeten Schäden, die durch Ausweich- oder Bremsmanöver entstanden sind. Auch ein Nachweis darüber, dass es sich bei dem Schaden um einen Wildschaden handelt, bedarf es in der Regel nicht.

 

Rechte prüfen

Nicht selten lassen sich Unfallopfer von der gegnerischen Versicherungen unter Druck setzen und verzichten so unbewusst auf Ansprüche. Mit dem Versprechen, sich um alles schnell und unbürokratisch kümmern zu wollen, geht es jedoch oft nur darum, möglichst wenig zu zahlen.

  • Anwaltlichen Rat einholen
    Unfallopfer sind gut beraten, wenn sie ihre Ansprüche durch Anwälte prüfen lassen. Die damit verbundenen Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Optimale Ansprechpartner sind auf das Verkehrsrecht spezialisierte Fachanwälte.
  • Schaden begutachten lassen
    Geschädigte haben Anspruch auf einen Gutachter, der den Schaden begutachtet. Statt sich auf den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung zu verlassen, sollten Unfallopfer sich selbst einen Gutachter suchen.

 

Fazit

In Deutschland wurden 2023 insgesamt 2.722.000 Verkehrsunfälle registriert, ein Anstieg von 3,4% gegenüber dem Vorjahr. Die meisten Unfälle waren leicht, aber es gab auch 3.200 Todesopfer und 396.000 Verletzte, wobei die Zahlen leicht rückläufig sind. Menschliches Fehlverhalten wie Ablenkung und überhöhte Geschwindigkeit sind Hauptunfallursachen. Bei einem Unfall sollten die Unfallstelle gesichert, Erste Hilfe geleistet und die Polizei gerufen werden, besonders bei Personenschäden oder hohem Sachschaden. Es ist wichtig, den Unfall zu dokumentieren und die Versicherung zu informieren. Bei Unfällen im Ausland sollten zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen getroffen und die Notrufnummer 112 gewählt werden. Schäden bei Wildunfällen sind oft durch Teilkaskoversicherungen gedeckt, und es ist ratsam, bei Unfallfolgen rechtliche Unterstützung einzuholen.